AGB
Das Fahrzeug wird als Vorführ- und Ersatzfahrzeug zur Verfügung gestellt und muss spätestens zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgegeben werden. Das Führen des Fahrzeugs durch Dritte, wie jede Überlassung an Dritte ist unzulässig. Fahrten ins Ausland sind untersagt! GPS Tracking ist vorhanden.
Von dieser Beschränkung ausgenommen sind der/die oben aufgeführte(n) Fahrer. Die Übernahme und Rückgabe erfolgt bei dem Vermieter in Nürensdorf oder am abgemachten Übergabeort. Die über die ordentliche Wartung, die Steuern und die Versicherungsprämien hinausgehenden Betriebskosten gehen zu Lasten des Benutzers. Allfällige Busenverfügungen werden dem Kunden zur direkten Erledigung zugestellt. Der Vermieter ist verpflichtet, den Polizeiorganen den Namen des Benutzers/Fahrers bekanntzugeben.
Versicherung
Der Vermieter hat nachfolgende Versicherungen abgeschlossen:
- Vollkaskoversicherung, Selbstbehalt des Mieters pro Schadenfall: CHF 1’000.-
Schäden bis zu den oben genannten Summen, gehen immer zu Lasten des Mieters. Zusätzlich behält sich Rent-Fever GmbH einen Schadensanspruch von CHF 2’500.- für die ganzen Umtriebe und Mietausfälle offen.
Der Benutzer verpflichtet sich gegenüber dem Vermieter für den Selbstbehalt und allfällige Regressforderungen der Versicherungsgesellschaften oder einem Drittversicherer vollumfänglich und unverzüglich aufzukommen.
Für Schäden am Fahrzeug, an Felgen und Pneus, Motor- und Getriebeschäden welche durch nicht ordnungsgemässes Fahren verursacht werden, haftet der Benutzer.
Für Unfälle bzw. Schäden, welche durch Grobfahrlässigkeit wie Regen, Schneefall, Eisglätte, Hagel, zu nahes Auffahren etc. verursacht werden, haftet der Mieter.
Verbote
- Das Trinken von Alkohol vor oder während der Fahrt ist strikte untersagt. Schäden infolge Trunkenheit am Steuer (0,5 Promille sowie 0,0 Promille bei Neulenkern) sind nicht versichert und werden komplett vom Benutzer übernommen.
- Das Rauchen im Auto ist nicht gestattet und wird mit einer Entschädigung von CHF 1’000.00 gebüsst.
- ESP deaktivieren.
- Autorennen, sowie Motorsportanlässe jeglicher Art sind ebenfalls verboten da bei solchen Schadenfällen keine Versicherungsdeckung besteht und die gesamten Kosten zu Lasten des Benutzers gehen
- Fehlmanipulationen
Schäden am Fahrzeug durch überdrehen des Motors, Überhitzen der Kupplung durch langes Schleifen, Kavalierstarts, übermässiger Reifenverschleiss, Driften sowie jegliche Art der Fehlmanipulation bedingen der vollumfänglichen Haftung für den Benutzer. Diese Schäden können mittels Testgerät genau nachgewiesen werden und fallen zu Lasten des Benutzers.
Schadenfälle
Der Benutzer is verpflichtet, dem Vermieter alle Unfälle, Kollisionen und andere Schäden zu melden. Der Vermieter haftet in keinem Fall für Schäden, die sich aus dem Betrieb oder der Benutzung des Fahrzeuges ergeben. Bei Unfällen ist der Mieter verpflichtet, einen Polizeirapport erstellen zu lassen.
Die Rent-Fever GmbH teilt den Behörden auf Anfrage die Personendaten des Fahrzeuglenkers bzw. -mieters mit. Die jeweilige Behörde wendet sich dann direkt an den Fahrzeugmieter. Für den entstandenen administrativen Aufwand wird eine feste Bearbeitungsgebühr von CHF 100.– in Rechnung gestellt.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Dieser Vertrag untersteht ausschliessliche Schweizer Recht. Als Gerichtsstand wird der Sitz, der Vermieterin vereinbart. Die Vermieterin ist berechtigt, wahlweise am Sitz des Mieters Klage einzureichen.»